Flyer am Auto nicht erlaubt!

Leider ist diese penetrante Art, seine Mitmenschen mit Müll zu beladen, grundsätzlich nicht verboten, wenn ihr Fahrzeug auf öffentlichem Strassenland steht. Wenn Sie aber einen Aufkleber an Ihr Auto anbringen, dass Sie diese Werbung nicht wünschen, aber trotzdem noch Werbung bekommen, verstoßen die Firmen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Im § 7 steht nämlich folgendes:

§7 Unzumutbare Belästigungen

(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen

1. bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht;

Wenn trotzdem weiter Zettel an Ihrem Auto kleben, können Sie die Verantwortlichen auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch nehmen.

Das könnte sich aber sehr schwer gestalten, denn meistens stehen auf den Flyern ja nur Handynummern, die sicher vorläufige sind. Damit verstoßen die netten Autohändler aber wieder gegen ein Gesetz:

§ 7 Unzumutbare Belästigungen

4. bei einer Werbung mit Nachrichten, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Hier der Link zum Nachlesen

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